Digitalbonus.Bayern

So hilft der Freistaat Bayern kleinen und mittelständische Unternehmen, sich für die digitale Welt zu rüsten.

Digital Bonus Bayern Schriftzug

Aktuelle Info:
Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern wird bis zum 31.12.2023 fortgesetzt.

Mit dem Digitalbonus unterstützt der Freistaat Bayern kleine und mittelständische Unternehmen dabei, den Sprung ins digitale Zeitalter zu schaffen. Im Fokus stehen die Verbesserung der digitalen Sicherheit und die Digitalisierung, beziehungsweise die digitale Transformation, von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen.

 

Gefördert werden folgende Vorhaben:

Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT*-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen sowie Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit.

Einen Antrag können kleine** und mittlere*** Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern stellen. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.

Die Durchführung von Maßnahmen mit Förderung durch den Digitalbonus ist niedrigschwellig angelegt. Das Unternehmen kann mit der Durchführung der Maßnahme bereits beginnen, wenn die Bewilligungsstelle den Eingang des vollständigen Förderantrages bestätigt hat.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Leistungen externer Anbieter, einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software, ab einer Höhe von 4.000 €.

Auch Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden, können nicht gefördert werden, ebenso wenig wie Maßnahmen, die bereits im Rahmen anderer Programme von Bund, Ländern oder der EU gefördert werden. Auch für bestimmte Standard-Produkte ist keine Förderung möglich.

 

Höhe und Art der Förderung

Es gibt zwei Formen des Digitalbonus: den Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus.

Mit dem Digitalbonus Standard können bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben mit höchstens 10.000 € gefördert werden.

Mit dem Digitalbonus Plus, für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt, können bei kleinen Unternehmen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben mit einmalig bis zu 50.000 € gefördert werden.

 

Verfahren

Die Anträge auf Förderung sind an die Bewilligungsstelle zu richten. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden online zur Verfügung gestellt.

Eine genaue Beschreibung des Verfahrens finden Sie unter https://www.digitalbonus.bayern/foerderprogramm/verfahren/

Hier ist der Link für den Online-Antrag: https://www.digitalbonus.bayern/antragstellung/

(Da es ein monatliches Kontingent für Anträge gibt, kann es sein, dass die Antragsunterlagen vorübergehend nicht zur Verfügung stehen und erst im Folgemonat aufgerufen werden können.)

Über den Antrag entscheidet die Bewilligungsstelle.

Quelle: https://www.digitalbonus.bayern/

 Stand: August 2020

Alle Informationen finden Sie auf der Website: digitalbonus.bayern

Downloads

Im Downloadbereich unter digitalbonus.bayern finden Sie:

  • Musterantrag
  • Förderrichtlinien
  • Erfahrungsberichte
  • weitere Informationen:

*IKT = Informations- und Kommunikations-Technik 

**Kleine Unternehmen haben bis zu 49 Beschäftigte und einen Umsatz von bis zu 10 Millionen Euro im Jahr.  

***Mittlere Unternehmen haben 50 bis 249 Beschäftigte und einen Umsatz von bis zu 50 Millionen Euro im Jahr.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!