Aktenvernichter – Partikel

Einem Aktenvernichter vertrauen wir unsere Geheimnisse und schützenswerte Daten an. Daraus macht er kleine oder größere Papier-Schnipsel, sogenannte Partikel.

Aktenvernichter - Partikelgrößen

In unserer Ausstellung in Schweinfurt gibt es nicht nur die Aktenvernichter, sondern auch deren Ergebnisse, die Partikel, zu bestaunen. Auf unseren Partikelmuster-Blättern (siehe Foto) sind die Partikel aller Sicherheitsstufen, von P-1 bis P-7, zu sehen.

Für personenbezogene Daten sind Aktenvernichter mit mindestens Sicherheitsstufe P-3 vorgeschrieben. Für personenbezogenen Daten, die einem erhöhten Schutzbedarf unterliegen, z.B. Gehaltsabrechnungen, Personaldaten, Steuerunterlagen von Personen, sind Aktenvernichter mit mindestens Sicherheitsstufe P-4 (auf dem Bild in der oberen Reihe rechts) vorgeschrieben. Die Sicherheitsstufen P-5 bis P-7 (in der unteren Reihe) kommen bei medizinischen Berichten, Forschungsunterlagen oder militärischen Dokumenten zum Einsatz.

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