Das neue elektronische Urkundenarchiv kommt

Die Aufbewahrung von Notariatsunterlagen wird ab 01.01.2022 komplett neu geregelt. Was Sie jetzt wissen müssen:

Zum Jahresbeginn startet das „Elektronische Urkundenarchiv“, in welchem Notariate das Urkundenverzeichnis und die elektronische Urkundensammlung verwahren.

Was Sie jetzt wissen müssen

Um die Anforderungen der Übertragung von Papierdokumenten in die elektronische Form rechtskonform zu erfüllen, müssen die verwendeten Geräte auch tatsächlich dafür geeignet sein. Die passende Scanauflösung, Schutz vor Veränderbarkeit und zahlreiche weitere Anforderungen gilt es hier zu beachten.

Falls die vorhandenen Geräte die Anforderungen des BeurkG nicht erfüllen, müssen Notare und Notarinnen rechtzeitig geeignete Scanner bzw. Multifunktionssysteme beschaffen.

Unsere Unterstützung für Notarinnen und Notare

verschiedene Drucker und Kopierer im Showroom in Schweinfurt
Eine große Auswahl an Multifunktionsgeräten und Scannern erwartet Sie in unserer Ausstellung in Schweinfurt.
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Bei Konkurrenzherstellern reduziert sich die tatsächliche Druckeschwindigkeit häufig um bis zu 50% (!) – wenn Dokumentenchtheit erreicht werden soll.
Dokumentenechte Ausdrucke werden bei HP – Multifunktionsgeräten in der Geschwindigkeit erzeugt, die das Gerät auch generell leisten kann.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Digitalisierung und elektronischer Archivierung, helfen wir Ihnen bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit Ihrer vorhandenen Geräte und Systeme.

Wenn Sie sich mit der Umsetzung der Anforderungen des BeurkG befassen und fachliche Beratung und Unterstützung wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Unser Augenmerk liegt neben der Produkt- bzw. Scanqualität vor allem auf der guten Integration in bestehende Prozesse und vorhandene Systeme.