Gefahr durch Feinstaub?

Auch im Büro scheinen wir nicht vor Feinstaub sicher zu sein.

Feinstaub – bei dem Wort klingeln die Alarmglocken. Auch im Büro scheinen wir nicht davor sicher zu sein: In den letzten Jahren gerieten Drucker und Kopierer mit Toner-Technologie in Verdacht „Feinstaubschleudern“ zu sein und damit unsere Gesundheit zu gefährden.

Zur Entwarnung vorweg: Untersuchungen haben ergeben, dass die Feinstaub Emissionen so niedrig sind, dass keine gesundheitliche Gefährdung besteht.

Dennoch bleibt eine gewisse Verunsicherung. Dem können Güte- und Umweltsiegel, wie der Blaue Engel, abhelfen. Diese sorgen mit hohen Standards dafür, dass die eingesetzten Geräte verträglich für Gesundheit und Umwelt sind.

Die Bedingungen für den Erhalt des Umweltengels sind umfangreich und umfassend. Sie betreffen die Maschinenbauteile, die beim Druck verwendeten Farben, den Energieverbrauch, die Emission von Gasen, Staub und Geräuschen, sowie das Recycling der Geräte nach dem Ende der Betriebszeit.

Geräte, die mit dem blauen Engel ausgezeichnet sind, bieten dem Nutzer viele Vorteile. So werden die Gesundheit der Nutzer und die Umwelt geschützt und der Betreiber des Gerätes spart am Ende auch noch bares Geld.

Das Umweltabzeichen verfolgt die folgenden Ziele:

Einsparungen beim Stromverbrauch, langlebige und recyclinggerechte Konstruktion der Geräte, Vermeidung umwelt- und gesundheitsbelastender Materialien, geringe Innenraumluftbelastung und Geräuschemission am Arbeitsplatz und in der Wohnumwelt.

Um diese Ziele zu erreichen,

  • müssen Werkstoffe und Bauteile leicht erkennbar und ausbaubar sein, um die Verwertung nach der Gebrauchsphase zu ermöglichen.
  • dürfen keine gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffe in Bauteilen oder Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Toner, verwendet werden.
  • müssen die Geräte reparatursicher sein. Das heißt, der Hersteller muss für mindestens fünf Jahre nach Einstellung der Produktion eines Gerätes die Ersatzteilversorgung und die zur Reparatur notwendige Infrastruktur sicherstellen.
  • müssen die Hersteller ausgemusterte Geräte zurücknehmen.
  • müssen Farbmodule und Farbmittelbehälter, zum Beispiel für Toner und Tinten, so beschaffen sein, dass sie wieder verwendet oder die Werkstoffe verwertet werden können. Auch hier verpflichten sich die Hersteller zur Rücknahme.
  • muss die Emission von flüchtigen organischen Stoffen begrenzt sein.
  • muss der Stromverbrauch sowohl im Standby- als auch im Druckbetrieb begrenzt sein.
  • muss die Geräuschemission begrenzt sein. Der garantierte Schallleistungspegel ist im Anwenderhandbuch anzugeben.